SICHERHEIT   &   SCHULUNGEN
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Berufskraftfahrerweiterbildung

Weiterbildungen nach dem

Berufskraftfahrerqualifikations

gesetz (umgangssprachlich auch Module genannt)

Um eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE D1, D1E, D, DE auch dienstlich nutzen zu können sind regelmäßige (alle 5 Jahre 35 Zeitstunden) Weiterbildungen notwendig. Hier sind jeweils der Kenntnisbereich 1 Kenntnisbereich 2 Kenntnisbereich 3 jeweils mindestes einmal zu belegen. Einfach und gerne Ihre Anfrage an: BKrFQG@maillinger.de
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Weiterbildun

gen nach dem

Berufskraftfa

hrerqualifika

tionsgesetz

(umgangssprachlich auch

Module genannt)

Um eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE D1, D1E, D, DE auch dienstlich nutzen zu können sind regelmäßige (alle 5 Jahre 35 Zeitstunden) Weiterbildungen notwendig. Hier sind jeweils der Kenntnisbereich 1 Kenntnisbereich 2 Kenntnisbereich 3 jeweils mindestes einmal zu belegen. Einfach und gerne Ihre Anfrage an: BKrFQG@maillinger.de